Führerschein

Für alle Führer von Sportbooten, deren Motor oder Hilfsmotor die Leistung von 3,69 kW übersteigt, ist auf den Binnenwasserstraßen in der Bundesrepublik Deutschland der "Sportbootführerschein Binnen" vorgeschrieben. Dieser wird durch die vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingesetzten Prüfungskommissionen erteilt. 

Die am Bodensee erwerbbaren Schifferpatente der Kategorie A (über 4,4 kW) und D können gegen eine geringe Gebühr in den amtlichen Sportbootführerschein Binnen ohne weitere Prüfung umgeschrieben werden. 

Dieser Sportbootführerschein hat auf zahlreichen anderen Binnengewässern, auch im Ausland Gültigkeit. 

Weiteres siehe "Schifferpatent"

Das auch in der Schweiz und Österreich gültige Schifferpatent hat somit eine deutliche Aufwertung erhalten. [1]

[1] Zit. nach Heinz Overschmidt: Das Bodenseeschifferpatent A+D. Bielefeld, 2007, Vorwort.

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